Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
1) Für alle gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen von Schaffers Brennstoffhandels-GmbH. (nachstehend „Verkäuferin“) gelten die nachfolgenden ALV sofern und soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen der ALV gelten ab Einführung der jeweiligen Änderung. Soweit in diesen ALV nicht anders geregelt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2) Unsere Angebote sind freibleibend.
3) Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von der Verkäuferin schriftlich bestätigt wurden.
Preise
Soweit kein Preis für die Ware vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach den am Versandtage für die gelieferten bzw. abgenommenen Mengen und Produkte allgemein bei der Verkäufenn gültigen Preise. Wenn nicht anderes vereinbart, verstehen sich die angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer. die mit dem jeweils gültigen Satz gesondert berechnet wird.
Zahlung / Zahlungsverzug / Aufrechnung
1) Kaufpreise sind sofort fällig. Sie sind netto Kasse eingehend ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto der Verkäuferin zu zahlen, sofern der Käufer nicht zuvor der Verkäuferin eine entsprechende Einzugsermächtigung oder Sepa Lastschriftmandat erteilt hat. Von der Verkäuferin eingeräumte oder praktizierte Zahlungsziele können jederzeit von der Verkäuferin mit angemessener Frist widerrufen werden.
2) Bei Nichteinhaltung der zwischen den Parteien geltenden Zahlungsweisen, im Falle des Zahlungsverzugs des Käufers oder bei Vermögensverschlechterung des Käufers, ist die Verkäuferin berechtigt, weitere (Teil) Lieferungen oder (Teil) Leistungen nur noch Zug um Zug gegen sofortige Zahlung oder gegen, nach Wahl der Verkäuferin angemessene Sicherheit zu erbringen.
3) Wechsel oder Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber angenommen.
4) Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung werden Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kreditgewahrung, mindestens jedoch 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen von der deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Basiszinssatz berechnet.
Lieferhindernisse, höhere Gewalt
Ereignisse, die uns die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erheblich erschweren oder vorübergehend oder dauernd ganz oder teil· weise unmöglich machen, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben, einzuschränken oder hin- sichtlich des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Zu den außergewöhnlichen Ereignissen zählen Krieg, Terror, Aufruhr, Störung von Transportwegen, behördliche Maßnahmen, Versorgungskrisen usw.
Eigentumsvorbehalt nebst Verlängerungs – und Erweiterungsform
Die von der Verkäuferin gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus jedem Rechtsgrund ihr Eigentum.
Beanstandung und Gewährleistung
Etwaige Beanstandungen der Lieferung müssen der Verkäuferin gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Erkennbare Mängel sind vom Käufer unverzüglich zu rügen. Im Übrigen hat er sich durch die unverzügliche Ziehung von Proben bzw. eine Probeverarbeitung von der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung zu überzeugen. Dies hat spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zu erfolgen. Mängelrügen sind nur zulässig, wenn der Verkäuferin eine Probe der Lieferung von mindestens 1 kg bzw. 1 ltr. zur Nachprüfung zur Verfügung gestellt wird. Die Probeentnahme hat nach der für das betreffende Produkt in Frage kommenden DIN-Norm zu erfolgen. Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die Probe selbst zu ziehen oder sich von der ordnungsgemäßen Durchführung der Probenahme zu überzeugen.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Geldern bzw. Landgericht Kleve